Premicura steht für Pflege mit Herz, Kompetenz und Verlässlichkeit.

Als ambulanter Pflegedienst begleiten wir Menschen in ihrem Zuhause und unterstützen sie dabei, ihren Alltag selbstbestimmt und würdevoll zu gestalten.

Unser Team aus erfahrenen Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften arbeitet mit Einfühlungsvermögen, fachlicher Stärke und echter Leidenschaft für die Pflege.
Wir nehmen uns Zeit – für Ihre Bedürfnisse, Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.
Ob Grundpflege, Behandlungspflege oder individuelle Betreuung: Bei Premicura steht der Mensch im Mittelpunkt.

Mit unserem umfassenden Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung fördern wir die Gesundheit, Beweglichkeit und Lebensqualität unserer Klientinnen und Klienten.
Der Name Premicura vereint „Premium“ und „Cura“ – und damit unseren Anspruch an höchste Qualität, Zuverlässigkeit und eine wertschätzende Pflege, in der Sie sich jederzeit gut aufgehoben fühlen.

Standard Leistungen

SGB V – Medizinische Leistungen im ambulanten Pflegedienst
Die Leistungen nach SGB V umfassen die medizinische Behandlungspflege, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse übernommen wird. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die medizinische Versorgung im eigenen Zuhause sicherzustellen und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.
Als ambulanter Pflegedienst führen wir diese Leistungen fachgerecht, zuverlässig und exakt nach ärztlicher Anordnung durch – für Ihre Sicherheit, Gesundheit und ein gutes Gefühl in den eigenen vier Wänden.

Typische SGB-V-Leistungen (Behandlungspflege)
• Medikamentengabe (Tabletten, Tropfen, Injektionen)
• Wundversorgung und Verbandswechsel
• An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
• Anlegen von Kompressionsverbänden
• Blutzuckermessung und Insulingabe
• Blutdruckkontrolle
• Stoma- und Katheterversorgung
• Versorgung von PEG-Sonden, Nierenfisteln und suprapubischen Kathetern
• Inhalationen nach ärztlicher Anordnung
• An- und Abhängen von Infusionen

§36 – Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI sind professionelle Pflegeleistungen, die direkt von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Welche Leistungen gehören dazu?
• Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden)
• Mobilisation (Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Umlagern)
• Unterstützung bei der Ernährung (Mahlzeiten anreichen)
• Hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung, Wäsche, Einkäufe – je nach Pflegegrad)
• Betreuungs- und Alltagsleistungen (z. B. Begleitung, Gespräche, Aktivierung)

Wichtig für Pflegebedürftige und Angehörige

Je nach Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein monatliches Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 €, die allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zusteht.

Dieser Betrag dient dazu, den Alltag zu erleichtern, Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu stärken.

Der Entlastungsbetrag kann nicht als Geldleistung ausgezahlt werden, sondern muss für bestimmte anerkannte Unterstützungsleistungen genutzt werden, die von einem zugelassenen Dienst – wie unserem ambulanten Pflegedienst – erbracht werden.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

  • Betreuungsleistungen (z. B. Gespräche, Beschäftigung, Vorlesen, gemeinsame Spaziergänge, Gedächtnisförderung)
  • Alltagsbegleitung (z. B. Unterstützung bei Arztbesuchen, Begleitung beim Einkaufen oder zu Terminen)
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung (z. B. Reinigung, Wäsche, Einkäufe, leichte Haushaltsarbeiten)
  • Entlastung pflegender Angehöriger durch stundenweise Betreuung zu Hause

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Einsätze dienen der Sicherstellung einer guten Pflege und der Unterstützung von Angehörigen.

Wozu dient der Beratungseinsatz?
• Unterstützung und Anleitung für pflegende Angehörige (z. B. richtige Pflegegriffe, rückenschonendes Arbeiten, Umgang mit Hilfsmitteln)
• Überprüfung der Pflegesituation. Damit sichergestellt ist, dass die Pflegebedürftigen gut versorgt sind.
• Tipps zur Verbesserung der häuslichen Pflege z. B. Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassungen oder Entlastungsangeboten.
• Hinweise zu finanziellen Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder mögliche Zusatzangebote.
• Dokumentation für die Pflegekasse

Wir bestätigen den Besuch und übermitteln die notwendigen Angaben direkt an die Pflegekasse.

Wie oft ist ein Beratungseinsatz nötig?
• Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
• Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate

Vorteile für Pflegebedürftige und Angehörige
• Sicherheit in der häuslichen Pflege
• Professionelle Unterstützung statt „alles allein machen müssen“
• Fachliche Beratung und praktische Hilfe
• Erhaltung des Pflegegeldes (Besuch ist Pflicht, sonst droht Kürzung)

Die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ist eine wichtige Unterstützung für Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.
Wenn die private Pflegeperson – z. B. ein Familienmitglied – einmal Urlaub, eine Auszeit, eigene Termine oder gesundheitliche Probleme hat, übernimmt unser Pflegedienst die Versorgung des Pflegebedürftigen.
So können Sie sich erholen, ohne sich Sorgen machen zu müssen – Ihre Angehörigen sind in dieser Zeit bestens versorgt.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen versorgt werden.

Welche Leistungen können genutzt werden?
• Vertretung der pflegenden Angehörigen zu Hause
• Grundpflege
• Betreuungsleistungen
• Hauswirtschaftliche Unterstützung
• stundenweise oder tageweise Übernahme der kompletten Pflege

Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise genutzt werden – ganz flexibel nach Ihrem Bedarf.

Ihre Vorteile auf einen Blick
• Entlastung und Erholung für pflegende Angehörige
• Sicherstellung einer zuverlässigen, fachgerechten Versorgung
• Flexible Nutzung
• Kosten werden komplett von der Pflegekasse übernommen (bis zum Jahresbudget)

Neben den Leistungen der Pflege- und Krankenkasse bieten wir auch private Zusatzleistungen an, die nicht von der Kasse übernommen werden. Diese können Sie jederzeit zusätzlich buchen, um den Alltag angenehmer, sicherer und individueller zu gestalten.

Beispiele für private Leistungen
• Einkäufe und Besorgungen (z. B. Brötchen holen, Apothekengänge)
• Begleitung zu Terminen (z. B. Arztbesuche oder medizinische Dienste)

Vorteile für Pflegebedürftige und Angehörige
• Mehr Zeit und Aufmerksamkeit für die Pflegebedürftigen
• Unterstützung genau dort, wo Kassenleistungen aufhören
• Lebensqualität und Sicherheit im Alltag steigern
• Angehörige werden spürbar entlastet
• Flexible Buchung – stundenweise oder regelmäßig

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