


Als ambulanter Pflegedienst begleiten wir Menschen in ihrem Zuhause und unterstützen sie dabei, ihren Alltag selbstbestimmt und würdevoll zu gestalten. Unser Team aus erfahrenen Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften arbeitet mit Einfühlungsvermögen, fachlicher Stärke und echter Leidenschaft für die Pflege.
Wir nehmen uns Zeit – für Ihre Bedürfnisse, Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.
Ob Grundpflege, Behandlungspflege oder individuelle Betreuung: Bei Premicura steht der Mensch im Mittelpunkt. Mit unserem umfassenden Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung fördern wir die Gesundheit, Beweglichkeit und Lebensqualität unserer Klientinnen und Klienten.
Der Name Premicura vereint „Premium“ und „Cura“ – und damit unseren Anspruch an höchste Qualität, Zuverlässigkeit und eine wertschätzende Pflege, in der Sie sich jederzeit gut aufgehoben fühlen.
Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI sind professionelle Pflegeleistungen, die direkt von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Welche Leistungen gehören dazu?
Wichtig für Pflegebedürftige und Angehörige
Je nach Pflegegrad stellt die Pflegekasse ein monatliches Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wir unterstützen Sie im Alltag, damit Sie sich zu Hause wohlfühlen!
Das Saubermachen fällt Ihnen schwer, Einkäufe werden zur Belastung und auch die Wäsche stapelt sich?
Wenn alltägliche Aufgaben im Haushalt zunehmend zur Herausforderung werden, sind wir für Sie da!
Mit viel Einfühlungsvermögen und Erfahrung unterstützen wir Sie gerne bei allen hauswirtschaftlichen Aufgaben des Alltags – damit Sie sich zu Hause weiterhin wohlfühlen können.
Typische Leistungen:
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad.
Jetzt informieren & entlastet werden!
Der Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI dient dazu, sicherzustellen, dass Ihre ambulante Pflege den höchsten Qualitätsstandards entspricht. Wenn Sie Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst für die Pflege nutzen, ist dieser Einsatz gesetzlich verpflichtend. Unser erfahrener Pflegedienst unterstützt Sie dabei, Ihre Pflege optimal zu gestalten und den Bedarf anzupassen.
Was gehört zum Beratungseinsatz?
Wie oft findet der Beratungseinsatz statt?
Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 halbjährlich - alle sechs Monate (2x pro Jahr)
Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 vierteljährlich - alle drei Monate (4x pro Jahr)
Kosten:
Der Beratungseinsatz ist kostenfrei für Sie und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Sie möchten mehr erfahren oder benötigen einen Termin?
Hier geht’s zur online Terminvereinbarung, oder rufen Sie uns einfach direkt an.
Die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ist eine wichtige Unterstützung für Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.
Wenn die private Pflegeperson – z. B. ein Familienmitglied – einmal Urlaub, eine Auszeit, eigene Termine oder gesundheitliche Probleme hat, übernimmt unser Pflegedienst die Versorgung des Pflegebedürftigen.
So können Sie sich erholen, ohne sich Sorgen machen zu müssen – Ihre Angehörigen sind in dieser Zeit bestens versorgt.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen versorgt werden.
Welche Leistungen können genutzt werden?
• Vertretung der pflegenden Angehörigen zu Hause
• Grundpflege
• Betreuungsleistungen
• Hauswirtschaftliche Unterstützung
• stundenweise oder tageweise Übernahme der kompletten Pflege
Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise genutzt werden – ganz flexibel nach Ihrem Bedarf.
Ihre Vorteile auf einen Blick
• Entlastung und Erholung für pflegende Angehörige
• Sicherstellung einer zuverlässigen, fachgerechten Versorgung
• Flexible Nutzung
• Kosten werden komplett von der Pflegekasse übernommen (bis zum Jahresbudget)
Neben den Leistungen der Pflege- und Krankenkasse bieten wir auch private Zusatzleistungen an, die nicht von der Kasse übernommen werden. Diese können Sie jederzeit zusätzlich buchen, um den Alltag angenehmer, sicherer und individueller zu gestalten.
Beispiele für private Leistungen
• Einkäufe und Besorgungen
(z. B. Brötchen holen, Apothekengänge)
• Begleitung zu Terminen
(z. B. Arztbesuche oder medizinische Dienste)
Vorteile für Pflegebedürftige und Angehörige
• Mehr Zeit und Aufmerksamkeit für die Pflegebedürftigen
• Unterstützung genau dort, wo Kassenleistungen aufhören
• Lebensqualität und Sicherheit im Alltag steigern
• Angehörige werden spürbar entlastet
• Flexible Buchung – stundenweise oder regelmäßig
Der Medizinischen Dienst Bayern hat unseren Pflegedienst am 30.10.2025 mit der Note 1,0 bewertet!
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